
Erstgespräch & allgemeine Informationen
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Kosten
1 Einheit (50 min) = 110 Euro
Die Einheiten können stattfinden:
• vor Ort in der Praxis
• via Telefon/ Online
• als Hausbesuch
• bei einem Spaziergang (Walk & Talk)
Bei Hausbesuchen fallen Zuschläge für die Anfahrt an.
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Erstgespräch
Im Erstgespräch findet ein gegenseitiges Kennenlernen statt in dem Ihre Anliegen und Ziele besprochen werden.
Kosten für ein Erstgespräch (50 min) = 55 Euro
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Kostenzuschuss
Seit 1.1.2024 ist für die klinisch-psychologische Behandlung ein Kostenzuschuss der Krankenkasse möglich.
Je nach Krankenkasse variiert der Kostenzuschuss (33,70 € - 46,60 €/ Einheit)
Die klinisch-psychologische Diagnostik ist bei mir eine Privatleistung. Für Kostenzuschüsse oder Kostenübernahme kontaktieren Sie Wahlpsychologinnen oder Vertragspsychologinnen.
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Absageregelung
Ich bitte Sie den Termin rechtzeitig abzusagen (zumindest 24 Stunden im Voraus), da ich die Einheit sonst in Rechnung stellen muss.
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Berufsbezeichnung Klinische und Gesundheitspsychologin
Klinische und Gesundheitspsychologin zu sein bedeutet das Studium der Psychologie an einer Universität erfolgreich abgeschlossen zu haben. Danach folgt eine postgraduelle Ausbildung, die den Erwerb theoretischer fachlicher und praktischer fachlicher Kompetenz, also Theorie und Praxis umfasst. Zusätzlich ist begleitende Supervision und Selbsterfahrung zu absolvieren.
Die Voraussetzungen für diese Berufsbezeichnung, sowie der Nachweis, ist im Psychologengesetz genau geregelt (Psychologengesetz 2013, BGBI. Nr. 182/2013)
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Verschwiegenheitspflicht
Unter anderem ist im Psychologengesetz 2013 auch die Verschwiegenheitspflicht geregelt. Sie umfasst die Verpflichtung zur Verschwiegenheit über anvertraute oder bekannt gewordene Geheimnisse die im Rahmen der Ausübung des Berufes oder auch im Rahmen der Ausbildung zur Klinischen und Gesundheitspsychologin. Dadurch kann das besondere Vertrauensverhältnis in der Behandlung gewahrt werden.